Rechtliches Update


Sehr geehrter KUNDE,

in Erfüllung unserer Zusage, Sie über neue Entwicklungen in dem Rechtsstreit zwischen unserem Unternehmen und Tegometall zu informieren, möchten wir Sie auf die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen I ZR 98/21) hinweisen. In seinem Beschluss vom 13. Oktober 2022 hat der BGH Hinweise dazu gegeben, wie die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 4. Juni 2021, Aktenzeichen 6 U 152/10) auszulegen ist.

In den vergangenen Monaten haben wir beobachtet, dass Tegometall den Handel über die eigene – aus unserer Sicht völlig überzogene – Interpretation des Urteils des OLG Köln informiert hat. Um eine unnötige Verwirrung zu vermeiden und wegen des laufenden Verfahrens beim BGH, haben wir bis dahin davon abgesehen, zu den aus unserer Sicht unzutreffende Aussagen von Tegometall Stellung zu nehmen oder anderweitige Schritte einzuleiten. 

Wir freuen uns daher Ihnen nun mitteilen zu können, dass der BGH mit Beschluss vom 13. Oktober 2022 (Aktenzeichen I ZR 98/21) die Auslegung des Urteils des OLG Köln präzisiert hat. Die Entscheidung bestätigt in weiten Teilen unser Verständnis des Urteils des OLG Köln, nämlich, dass dieses Urteil nur eine begrenzte Anzahl von Regalteilen aus dem Sortiment von Eden betrifft, genauer gesagt nur solche Teile, die im Verfahren auch durch den gerichtlichen Sachverständige getestet wurden.

Sofern Sie an den Details der Entscheidung des BGH interessiert sein sollten, können Sie diese unter nachfolgendem Link vollständig abrufen:

Derzeit gibt es keinen vollstreckbaren Titel gegen irgendwelche anderen Komponenten aus dem Regalsortiment von Eden, da andere Teile weder durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen getestet, noch Qualitäts- oder Kompatibilitätsprobleme festgestellt wurden. Das gilt insbesondere für Teile außerhalb des L1000-Standard-Regal-Modul-Sortiments, also für Komponenten mit anderen Abmessungen. Solche Komponenten waren zu keinem Zeitpunkt Gegenstand des Verfahrens vor dem OLG Köln.

Eden bleibt den Prinzipien des freien Marktes und des Wettbewerbs durch Leistung statt durch (juristische) Schikane verpflichtet. Wir versprechen daher unsere Geschäftsaktivitäten fortzusetzen, um so zu verhindern, dass der deutsche Markt durch ein einziges Unternehmen monopolisiert wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 

Mit freundlichen Grüßen,

Zbyněk Husák, Marmon Retail International Group President

Eden Europe, s.r.o.